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Urteil Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek
Schlagworte
Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek; Maßgeblichkeit des Nennbetrages auch dann, wenn der Grundstückswert geringer ist
Leitsatz
Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gemäß § 23 Abs. 2 KostO ist mit der Verfassung auch dann vereinbar, wenn der Wert des Grundstückes deutlich unterhalb des Nennbetrags der Schuld liegt.
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