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Urteil Gebührenstreitwert für streitige Mieterhöhung nach Jahresbetrag
Schlagworte
Gebührenstreitwert für streitige Mieterhöhung nach Jahresbetrag
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage des Mieters, dass eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung unwirksam ist, bemisst sich auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag (gegen KG, 22 W 46/08, GE 2010, 546).
(Leitsatz der Redaktion)
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