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Urteil Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung
Leitsatz
Die fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung einseitig erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Anpassung der Vorauszahlungen auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht.
(Leitsatz der Redaktion)
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