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Urteil Folgeschaden bei Grundstücksverkauf zur Vermeidung der Enteignung
Schlagworte
Folgeschaden bei Grundstücksverkauf zur Vermeidung der Enteignung; Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn; Wertminderung; Entschädigung; Spekulationsfrist; enttäuschtes Vertrauen
Leitsatz
Die anfallende Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 EStG) wegen des Verkaufs eines Grundstücks zur Vermeidung der Enteignung stellt keinen entschädigungspflichtigen Folgeschaden im Sinne des § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB dar (im Anschluss an Senatsurteil vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253).
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