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Urteil Finanzierter Immobilienkauf
Schlagworte
Finanzierter Immobilienkauf; Einpreisung einer Innenprovision; Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Wissensvorsprung; arglistige Täuschung; Schrottimmobilien
Leitsatz
Anleger werden nicht arglistig über die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht, wenn in dem Verkaufsprospekt angegeben wird, vom Gesamtaufwand entfielen für den Erwerb einer Immobilie 76,70 % auf „Grundstück, Gebäude inkl. Vertrieb und Marketing" und darin eine Vertriebsprovision in Höhe von 18,24 % eingepreist ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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