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Urteil Fensterinstandsetzung im Bereich des Sondereigentums
Schlagworte
Fensterinstandsetzung im Bereich des Sondereigentums; Außenanstrich; vollständige Erneuerung der Fenster
Leitsatz
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.
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