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Urteil Fahrlässig nicht hinterfragte Flächenberechnung
Schlagworte
Fahrlässig nicht hinterfragte Flächenberechnung; Gewerberäume; Bruttofläche (DIN 277)
Leitsatz
Da für Gewerberäume keine allgemein anerkannte Methode zur Flächenberechnung existiert, muss der Mieter, wenn er die Flächenberechnung des Vermieters nicht hinterfragt, auch eine Berechnung nach Bruttofläche (DIN 277) hinnehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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