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Urteil Erneute Zeugenvernehmung durch Berufungsgericht
Schlagworte
Erneute Zeugenvernehmung durch Berufungsgericht
Leitsatz
Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz.
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