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Urteil Entschädigungsanspruch für Aufbrechen der Wohnungstür durch Polizei


Schlagworte

Entschädigungsanspruch für Aufbrechen der Wohnungstür durch Polizei; Durchsuchungsschäden; Amtshaftung

Leitsätze

1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltet der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zugrunde zu legen hat.

2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.

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