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Urteil Einzelinteresse als Berufungswert


Schlagworte

Einzelinteresse als Berufungswert; Erstattung eines Geldbetrages; Sanierung von Sondereigentum; Zuschuss für Renovierung; Beschwerdewert; Streitwert; vermögenswertes Interesse

Leitsatz

Billigen die Wohnungseigentümer einem Mitglied die Erstattung eines Geldbetrages zu, berechnet sich das vermögenswerte Interesse an der Beseitigung dieses Eigentümerbeschlusses nach dem Anteil des Klägers daran.

(Leitsatz der Redaktion)

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