« zurück zur Suche
Urteil DIN-Normen nicht maßgeblich für Mietmangel
Schlagworte
DIN-Normen nicht maßgeblich für Mietmangel; Minderung von 5 % bei Beheizung auf 18° oder 19 °C; mangelnde Beheizung
Leitsätze
1. Ein Mietmangel liegt nicht schon dann vor, wenn die Heizungsanlage nach Feststellung des Sachverständigen eine DIN-Vorschrift nicht erfüllt. Maßgeblich ist vielmehr eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
2. Werden im Wohnraum tagsüber statt 20 °C regelmäßig nur 19 °C (oder 18 °C) erreicht, ist eine Mietminderung von 5 % angemessen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat