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Urteil Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung als Handwerkerleistung
Schlagworte
Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung als Handwerkerleistung
Leitsätze
Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung stellt ebenso wie die eigentliche Sanierung, das „Abdichten", eine Handwerkerleistung dar.
Ob die Abwasserleitung saniert werden musste, spielt keine Rolle. Der Umstand, dass sich eine Reparatur nicht als notwendig erwiesen hat, berührt den eigentlichen Charakter der Aufwendungen nicht.
(Leitsätze der Redaktion)
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