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Urteil Bindungswirkung eines in einem Vorprozess ergangenen Urteils
Schlagworte
Bindungswirkung eines in einem Vorprozess ergangenen Urteils; Ausgangsmiete für Kappungsgrenze
Leitsatz
Die in einem vorangegangenen Rückzahlungsprozess wegen überzahlter Miete zugrunde gelegte niedrigere Miete hindert das Gericht, das über die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung entscheidet, nicht, eine höhere Miete als Ausgangsmiete für die Berechnung der Kappungsgrenze anzunehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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