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Urteil Beweislast für Anspruch auf Rückgabe beweglicher Sachen
Schlagworte
Beweislast für Anspruch auf Rückgabe beweglicher Sachen; Drittwiderspruch
Leitsätze
1. Auch im Vermögensrecht geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten. Diese Grundsätze sind in gleicher Weise auch für den Rückgabeanspruch nach § 5 Abs. 1 AusglLeistG heranzuziehen.
2. Ein Drittwiderspruch kann nur im Falle einer subjektiven Rechtsverletzung des Dritten Erfolg haben.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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