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Urteil Betrieb einer Tagespflegestelle für Kleinkinder in Eigentumswohnung


Schlagworte

Betrieb einer Tagespflegestelle für Kleinkinder in Eigentumswohnung; Tagesmutter; teilgewerbliche Nutzung; Privilegierung von Kinderlärm

Leitsätze

1. Die Unterlassung der Tagesmuttertätigkeit in einer vermieteten Eigentumswohnung kann von dem vermietenden Wohnungseigentümer jedenfalls verlangt werden, solange diese Nutzungsart durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss untersagt worden ist.

2. Wohnungseigentümern bleibt es unbelassen, einen Antrag auf Zustimmung zur Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für Kleinkinder zu stellen, über den dann unter Beachtung „der Wertungen des § 22 Abs. 1 a Bundesimmissionsschutzgesetz, die nach dem Willen des Gesetzgebers auch auf das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlen sollen", abgestimmt werden muss.

(Leitsätze der Redaktion)

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