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Urteil Beschlussanfechtungsklage
Schlagworte
Beschlussanfechtungsklage; Untergemeinschaften; Beschlusskompetenz; Klageerweiterung; Gemeinschaftsordnung; Stimmrechtsausschluss der übrigen Wohnungseigentümer
Leitsatz
Auch wenn WEG-Untergemeinschaften eine Beschlusskompetenz besitzen, ist die Anfechtungsklage dennoch gegen alle übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Hat das AG unterlassen, den Hinweis auf eine mögliche Klageerweiterung zu geben, kann diese noch vor dem LG nachgeholt werden.
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