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Urteil Beschaffenheitsvereinbarung durch Angabe der Wohnfläche in Verkaufsinseraten
Schlagworte
Beschaffenheitsvereinbarung durch Angabe der Wohnfläche in Verkaufsinseraten; Begriff der Wohnfläche; Beweiserhebung über Verkehrssitte
Leitsatz
Ist für die Berechnung der in Verkaufsinseraten angegebenen Wohnfläche ein konkreter Berechnungsmaßstab nicht vereinbart, ist diese unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu bestimmen; ob eine behauptete Verkehrssitte besteht, ist keine Rechts-, sondern eine Tatfrage, so dass im Bestreitensfall Beweis zu erheben ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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