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Urteil Ausschluss des Rechtserwerbs gegen richtige Eintragung des wahren Eigentümers


Schlagworte

Ausschluss des Rechtserwerbs gegen richtige Eintragung des wahren Eigentümers

Leitsatz

Wer am 3. Oktober 1990 fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer eingetragen gewesen ist, hat mit Ablauf der Ausschlussfristen nach Art. 237 § 2 EGBGB das Eigentum an dem Grundstück nicht erworben, wenn am 3. Oktober 1990 auch der wahre Eigentümer auf einem anderen Grundbuchblatt eingetragen war.

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