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Urteil Ausgangszustand für Modernisierung durch Vermieter
Schlagworte
Ausgangszustand für Modernisierung durch Vermieter; Modernisierungsbegriff; Wertverbesserungsmaßnahmen durch Mieter
Leitsatz
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen; unberücksichtigt bleiben lediglich etwaige vom (gegenwärtigen) Mieter vertragswidrig vorgenommene bauliche Veränderungen.
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