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Urteil Aufladen
Schlagworte
Aufladen; Auswechselung des gesicherten Anspruchs einer Vormerkung; Aufladen einer Vormerkung; Löschungsbewilligung der Erben; Unrichtigkeit der Eintragung; Rückübertragungsanspruch auf Lebenszeit
Leitsatz
Der auf die Lebenszeit des Berechtigten gerichtete Anspruch erlischt mit dessen Tod, so dass eine Löschungsbewilligung der Erben nicht verlangt werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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