Urteil Anspruch des Restitutionsanmelders auf Löschung eines konkurrierenden Interneteintrags der Koordinierungsstelle Magdeburg zu Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingten entzogenen Kulturgütern
Schlagworte
Anspruch des Restitutionsanmelders auf Löschung eines konkurrierenden Interneteintrags der Koordinierungsstelle Magdeburg zu Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingten entzogenen Kulturgütern; öffentlich-rechtliche Streitigkeit; Leistungsklage; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Löschungsanspruch; Washingtoner Grundsätze; öffentliche Einrichtung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
Leitsätze
1. Die von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern getragene „Koordinierungsstelle Magdeburg", die u. a. die Aufgabe hat, „Such‑ und Fundmeldungen des In- und Auslands zu NS‑verfolgungsbedingt entzogenen bzw. infolge des 2. Weltkriegs verbrachten Kulturgütern zur Präsentation in www.lostart.de" zu dokumentieren, ist eine öffentliche Einrichtung, und die genannte Internetseite ist eine öffentliche Sache.
2. Im Rahmen des Widmungszwecks ist die Koordinierungsstelle Magdeburg verpflichtet, Melder zu schützen.
3. Der Anspruch eines Melders auf Löschung eines konkurrierenden Interneteintrags ergibt sich aus dem Benutzungsverhältnis, aus dem Widmungszweck, aufgrund vorrangiger Berechtigung (Erst‑ und Zweitschädigung) und unter dem Gesichtspunkt der Zweckerreichung (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).
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