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Urteil Vollstreckungsschutz gegen Zwangsräumung
Schlagworte
Vollstreckungsschutz gegen Zwangsräumung
Leitsätze
1. Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, verstößt eine Gerichtsentscheidung ohne Sachaufklärung gegen das Grundrecht aus Art. 2 GG.
2. Das ist dann der Fall, wenn das Gericht zwar eine Obdachlosigkeit mit Verschlechterung der Demenzerkrankung für unzumutbar hält, nicht aber eine Heimunterbringung mit ebenfalls verbundener Verschlechterung der Demenzerkrankung.
(Leitsätze der Redaktion)
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