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Urteil Räumungsschutz bei drohenden Gesundheitsgefahren
Schlagworte
Räumungsschutz bei drohenden Gesundheitsgefahren
Leitsätze
1. Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend und entscheidet ein Gericht ohne das erforderliche Sachverständigengutachten darüber, ist das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verletzt.
2. Bei einer Entscheidung zur Verlängerung des Räumungsschutzes nach geänderter Sachlage ist kein kleinlicher Maßstab anzulegen (hier: späterer psychiatrischer Befundbericht).
(Leitsätze der Redaktion)
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