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Urteil Beschwerdewert einer erfolglosen Beschlussanfechtung
Schlagworte
Beschwerdewert einer erfolglosen Beschlussanfechtung
Leitsatz
Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung.
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