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Urteil Berechnung der Beschwer für die Berufung
Schlagworte
Berechnung der Beschwer für die Berufung
Leitsätze
1. Ist der Beklagte nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung seiner Leistungspflicht aus einem Urteil freiwillig nachgekommen, ist er insoweit nicht beschwert (hier: Stabilisierung eines Stabgitterzaunes).
2. Bestreitet dagegen der Kläger die ordnungsgemäße Erfüllung, ist der Berufungsstreitwert entsprechend zu erhöhen, denn eine Klärung hat nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung, sondern im Vollstreckungsverfahren zu erfolgen.
(Leitsätze der Redaktion)
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