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Urteil Unwirksame zeitverzögerte Zahlungskündigung
Schlagworte
Unwirksame zeitverzögerte Zahlungskündigung
Leitsatz
Keine Unzumutbarkeit einer auf unpünktliche Mietzahlen gestützten Kündigung ist dann anzunehmen, wenn diese erst 1 ½ Jahre später erfolgt.
(Leitsatz der Redaktion)
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