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Urteil Wegen Unbestimmtheit nicht vollstreckbare Rückbauverpflichtung
Schlagworte
Wegen Unbestimmtheit nicht vollstreckbare Rückbauverpflichtung
Leitsatz
Ein Urteilstenor, welcher den Schuldner im Rahmen von Rückbaumaßnahmen verpflichtet, den „früheren Zustand“ ohne nähere Beschreibung „wiederherzustellen“, ist unbestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig.
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