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Suchergebnis Urteilssuche (251 - 260 von 268)

  1. 4 U 79/83 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Durchschnittsmiete
    Leitsatz: Die Zulässigkeit einer im Verfahren nach Art. III MietRÄndG an das Vorlagegericht gelangten Vorlage muß noch in dem Zeitpunkt bestehen, in welchem über die Vorlage sachlich entschieden werden soll. (Nichtamtlicher Leitsatz, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    HansOLG Hamburg
    02.11.1983
  2. RE-Miet 11/83 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid; Kündigung wegen Grunderwerbssteuervergünstigung
    Leitsatz: Eine Vorlage ist unzulässig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem das angerufene Gericht über diese sachlich zu entscheiden hat, die vorgelegte Rechtsfrage durch einen Rechtsentscheid bereits beantwortet ist. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    BayObLG
    21.10.1983
  3. RE-Miet 4/82 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Widerspruch des Mieters gegen Kündigung; Fortsetzung des Mietverhältnisses, Räumungsfristgewährung
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Vorlage. 2. Ob und wie lange ein Mietverhältnis nach § 556 a BGB fortgesetzt werden kann, liegt ebenso wie die Frage, ob eine Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO gewährt worden kann und wie lange diese zu bemessen ist, auf tatrichterlichem Gebiet und ist daher in der Regel einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    21.10.1983
  4. RE-Miet 8/83 - Mietvertragskündigung; ordentliche Kündigung; Berechtigtes Interesse bei Wegfall einer Grunderwerbsteuerbefreiung; Grundsteuerbefreiungswegfall
    Leitsatz: Der drohende nachträglich Wegfall einer Grunderwerbsteuerbefreiung durch eine unterlassene Eigennutzung einer vom Vermieter erworbenen Eigentumswohnung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Abs. 1 GrEStEigWoG) stellt ein die ordentliche Kündigung nach § 564 b Abs. 1 BGB rechtfertigendes berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses dar, sofern die dem Vermieter dadurch erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erheblich sind.
    BayObLG
    17.10.1983
  5. 4 U 42/83 - Kündigungsrecht bei Tod des Mieters; Mietverhältnis; Beendigung; Tod des Mieters; Kündigung; Sonderkündigungsrecht; Kündigungsschutz des Erben; Berechtigtes Interesse; Interessenabwägung
    Leitsatz: Für die Kündigung des Vermieters gemäß § 569 BGB ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b BGB erforderlich.
    HansOLG Hamburg
    21.09.1983
  6. ReMiet 8/82 - Kündigungsrecht bei Überbelegung; Gebrauch; vertragswidriger; Überbelegung; Abmahnung; Familienangehörige; Ehegatten; Kind
    Leitsatz: Ein Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis in der Regel gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn der Wohnraum ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters deshalb überbelegt ist, weil der Mieter seinen Ehegatten und ein gemeinsames Kind auf Dauer aufgenommen hat.
    BayObLG
    14.09.1983
  7. REMiet 8/82 - Kündigungsrecht bei Überbelegung; Gebrauch, vertragswidriger; Überbelegung; Abmahnung; Familienangehörige; Ehegatten; Kind
    Leitsatz: Ein Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis in der Regel gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn der Wohnraum ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters deshalb überbelegt ist, weil der Mieter seinen Ehegatten und ein gemeinsames Kind auf Dauer aufgenommen hat.
    BayObLG
    14.09.1983
  8. 6 RE-Miet 2/82 - Mietzinserhöhung; Vervielfältigungsschreiben; Rechtswirksamkeit der Erhöhungserklärung; eigenhändige Unterschrift; automatische Einrichtung im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes
    Leitsatz: Eine Vervielfältigungsmaschine Ist keine automatische Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 5 des Wohnungsbindungsgesetzes.
    Schleswig-Holsteinisches OLG
    13.08.1983
  9. 4 U 124/83 - Mietpreisüberschreitung; Anwendung früheren Rechts; preisfreier Wohnraum; Mietpreisüberhöhung; Mietzins; überhöhter; Mietverhältnis; Teilnichtigkeit; Rückgewähranspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Rückwirkung von Gesetzen; retroaktive unechte
    Leitsatz: Für die Entscheidung über das Vorliegen einer Mietpreisüberschreitung, bezogen auf einen Zeitraum vor dem 1. Januar 1983 ist - soweit es sich um die Rechtslage nach bürgerlichem Recht handelt - auf § 5 WiStG sowie § 2 MHRG in deren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) maßgeblich gewesenen Fassung abzustellen.
    HansOLG Hamburg
    03.08.1983
  10. REMiet 6/82 - Mieterhöhung/Wohnflächenberechnung; Preisfreier Wohnraum/Wohnflächenberechnung; Mietzinserhöhung/Wohnflächenberechnung; Mieterhöhungsverlangen/Wohnflächenberechnung; Wohnfläche/Berechnung bei Mieterhöhung; Wohnflächenberechnung/Mieterhöhung; Balkonflächen/Ansatz bei Wohnfläche
    Leitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 MHG ist die Wohnfläche weder nach dem Normblatt DIN 283 noch nach der Zweiten Berechnungsverordnung oder einer anderen Rechtsvorschrift zu berechnen; vielmehr ist sie jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Balkonflächen können dabei höchstens mit der Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche angesetzt werden.
    BayObLG
    20.07.1983