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Urteil Zweifamilienhaus mit illegal zu Wohnzwecken genutzten weiteren Räumen
Schlagworte
Zweifamilienhaus mit illegal zu Wohnzwecken genutzten weiteren Räumen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Zweifamilienhaus; Wohnraumbegriff; Zweckentfremdungsverbot; Baurechtswidrigkeit
Leitsatz
1. Der Wohnraumbegriff der Altbaumietenverordnung Berlin ist an den zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen entwickelten Maßstäben auszurichten.
2. Räume im ausgebauten Dachgeschoß eines Zweifamilienhauses, die illegal zu Wohnzwecken genutzt werden, heben die Freistellung des Zweifamilienhauses von der Mietpreisbindung nicht auf.
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