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Urteil Wirksamkeitsvorraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens
Schlagworte
Wirksamkeitsvorraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens
Leitsatz
Die Angabe des Zeitpunktes, von dem an der Vermieter die erhöhte Miete verlangt, gehört nicht zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 Abs. 2 MHG.
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