Urteil Wertverbesserungszuschlag und aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
Schlagworte
Wertverbesserungszuschlag und aufschiebende Wirkung des Widerspruchs; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Preisstellenbescheid; Widerspruch; aufschiebende Wirkung; Rechtsschutzinteresse
Leitsatz
In Anbetracht der neuen Regelung des § 18 Abs. 5 I. BMG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der Preisbehörde aufgrund von § 11 Abs. 6 AMVOB keine aufschiebende Wirkung haben, besteht ein Rechtsschutzinteresse des Mieters auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Bescheid nach § 11 Abs. 6 AMVOB, wenn sich der angefochtene Bescheid bereits nach summarischer Prüfung als rechtswidrig erweist.
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