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Urteil Verschuldeter Mietrückstand bei Dauerauftrag
Schlagworte
Verschuldeter Mietrückstand bei Dauerauftrag; Veranlassung zur Klageerhebung; Mietrückstand; Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden
Leitsatz
1. Überweist der Mieter den Mietzins durch einen Dauerauftrag, so muß er dessen Ausführung überwachen.
2. Will ein Vermieter Räumungs- oder Zahlungsklage wegen Mietrückstandes erheben, ist er nicht gehalten, bei einem säumigen Mieter außergerichtlich Aufklärung hinsichtlich des entstandenen Rückstandes zu erhalten.
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