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Urteil Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen
Schlagworte
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen; Stichtagsmiete; Antrag auf Herabsetzung; Rückwirkung; Preisstellenverfahren
Leitsatz
1. Der Antrag des Mieters auf Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG n.F. unterbricht nicht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 I. BMG.
2. Ordnet ein Stichtagsmieten-Herabsetzungsbescheid keine Rückwirkung an, so wirkt der Bescheid nur für die Zukunft.
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