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Urteil Vereinbarter Wertverbesserungszuschlag
Schlagworte
Vereinbarter Wertverbesserungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenverfahren; Fälligkeit
Leitsatz
Ein mit dem Mieter mietvertraglich vereinbarter Wertverbesserungszuschlag ist unabhängig von einem schwebenden Mietpreisverfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB fällig und zahlbar.
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