« zurück zur Suche
Urteil Tatsächliche Nutzung als Gewerberaum
Schlagworte
Tatsächliche Nutzung als Gewerberaum; Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbindung; Gewerberaumzuschlag; Nutzungszweck; Wohnraumnutzung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Sozialbindung
Leitsatz
1. Die Versagung eines Gewerberaumzuschlages ist gerechtfertigt, wenn Wohnräume tatsächlich nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Auf von der tatsächlichen Nutzung abweichende vertragliche Vereinbarung oder Absicht kommt es nicht an.
2. Die Mietpreisbindung für Altbauwohnungen ist von Artikel 14 Abs. 2 GG gedeckt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat