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Urteil Stahlrohrleitungsersatz


Schlagworte

Stahlrohrleitungsersatz; Kaltwasserleitung; Elektrosteigeleitung; Antennenkabel/Modernisierung; Auswechseln der Warmwasserleitungen/keine Modernisierung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Voraussetzungen; Elektrosteigeleitung/Verstärkung; Rohrdurchmesser/Vergrößerung keine Modernisierungsmaßnahme; Verstärkung der Elektrosteigeleitung/keine Modernisierung; Verstärkung der Kaltwasserleitungen/keine Modernisierung; Warmwasserleitung/Auswechseln keine Modernisierung; Kaltwasserleitung/Ersatz keine Modernisierung

Leitsatz

Es liegen keine vom Mieter zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen vor, wenn a) verzinkte Stahlrohrleitungen für die Warmwasserleitungen ersetzt werden;

b) Kaltwasserleitungen einen größeren Durchmesser erhalten;

c) eine Elektrosteigeleitung im Treppenhaus nur bis zum BEWAG-Zähler ohne die notwendigen Anschlußarbeiten verstärkt wird.

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