Urteil Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Instandsetzungspflicht; Verzug des Mieters; Selbstbeseitigungsrecht; Formularmietvertrag; sonstige Reparaturen
Rechtsentscheid
Übernimmt ein Mieter von Wohnraum durch Formularmietvertrag Schönheits- und sonstige Reparaturen in den Mieträumen und ist ebenfalls formularmäßig weiter bestimmt, daß der Vermieter für den Fall, daß der Mieter diesen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, vorbehaltlich des Rechtes auf außerordentliche Kündigung die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen darf, so sind allein durch die Klausel über die Befugnis des Vermieters zur Selbstbeseitigung Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen der Nichtausführung eben dieser Reparaturen nicht ausgeschlossen.
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