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Urteil Reihenhaus als Einfamilienhaus, Mieterhöhungserklärung


Schlagworte

Reihenhaus als Einfamilienhaus, Mieterhöhungserklärung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Einfamilienhaus; Reihenhaus; Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Schriftformerfordernis; Unterschrift

Leitsatz

1. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Reihenhaus ein Einfamilienhaus darstellt, kommt es auf die Verkehrsanschauung an; diese knüpft nicht entscheidend daran an, ob das Haus zum Nachbarhaus eine Brandmauer oder eine solche geringerer Stärke, als heute baurechtlich geboten, aufweist.

2. Zum Schriftformerfordernis und der Erforderlichkeit einer eigenhändigen Unterschrift bei Mieterhöhungserklärung nach § 2 MHG.

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