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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; grundsätzliche Bedeutung; Unzulässigkeit bei ausgelaufenem Recht
Leitsätze
1. Eine ausgelaufenes Recht betreffende Rechtsfrage besitzt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung.
2. Eine in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht erörterte, im Gesetz eindeutig geregelte Rechtsfrage gewinnt nicht schon dadurch grundsätzliche Bedeutung, daß sie in mehreren anhängigen Parallelprozessen durch die erstinstanzlichen Richter unterschiedlich beurteilt worden ist.
(Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
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