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Urteil Preisstellenverfahren führt nicht zur Verjährungsunterbrechung
Schlagworte
Preisstellenverfahren führt nicht zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung, Erstattung, Rückforderung; Leistungen, preisrechtswidrige; Modernisierungszuschlag
Leitsatz
Der an die Preisstelle für Mieten gerichtete Antrag des Mieters, über den aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen preisrechtlich zulässigen Mieterhöhungsbetrag zu entscheiden, unterbricht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidrig geleisteter Mietzahlungen nicht.
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