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Urteil Preisrechtswidrige Leistungen
Schlagworte
Preisrechtswidrige Leistungen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistungen; Finanzierungsbeiträge; Gesetzesänderung; rückwirkende Heilung
Leitsatz
Preisrechtswidrige Leistungen des Mieters, die vor Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin gefordert und entgegengenommen worden sind, sind, auch wenn derartige Leistungen durch dieses Gesetz für zulässig erklärt worden sind, rückforderbar.
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