Urteil Pauschalpreisabrede für Modernisierungsarbeiten
Schlagworte
Pauschalpreisabrede für Modernisierungsarbeiten; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungsarbeiten; Pauschalpreisabrede; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Berechnungsgrundlage
Leitsatz
Es bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Einwände gegen den Abschluß von Pauschalpreisvereinbarungen bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen durch einen Generalunternehmer, wenn jedoch, wie hier, der Hausverwalter des Vermieters gleichzeitig Geschäftsführer des Generalunternehmers ist, liegt eine besondere Interessenkonstellation vor, die sorgfältige Prüfung der Unterlagen erforderlich macht und einen Abschlag von der Pauschalvereinbarung zulässig erscheinen läßt.
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