Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Überschreitung des Mietspiegeloberwertes des Rasterfeldes
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen, in welchem die Wohnung des Mieters unterhalb des Oberwertes des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels eingeordnet wird und das daneben einen prozentualen Aufschlag wegen der seit der Erhebung der Daten zum Mietenspiegel verstrichenen Zeit enthält, welcher dazu führt, daß das Erhöhungsverlangen den Oberwert des zugrunde gelegten Rasterfeldes übersteigt, ist nur bis zu dem Betrage formell wirksam, von welchem ab der Vermieter den prozentualen Aufschlag vorgenommen hat.
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