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Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen

Leitsatz

Ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 2 MHG, in dem der Vermieter zur Begründung auf Vergleichswohnungen hinweist, ist nicht bereits deshalb rechtsunwirksam, weil "Vergleichsmieter" die Besichtigung der Wohnung nicht gestatten und/oder nicht bereit sind, ausreichende Auskünfte über die Wohnung zu erteilen.

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