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Urteil Leerstand von unvermietbarem Wohnraum
Schlagworte
Leerstand von unvermietbarem Wohnraum; Mietpreisbindung, Altbau; Zweckentfremdungsverbot; Leerstand von Wohnungen; Vermietungspflicht
Leitsatz
Der Vermieter ist aufgrund von § 1 Abs. 1 ZwVbVO verpflichtet, Altbauwohnraum zu einer geringeren als der preisrechtlich zulässigen Miete zu vermieten, wenn sich für die preisrechtlich zulässige Miete keine Mietinteressenten finden.
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