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Urteil Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft
Schlagworte
Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft; Mietverhältnis, Kündigung; Vermieter, mehrere; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft
Leitsatz
Das Kündigungsrecht für ein Mietverhältnis steht einer Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu und kann deshalb nur gemeinschaftlich ausgeübt werden.
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