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Urteil Kosten der Wohnwertverbesserung
Schlagworte
Kosten der Wohnwertverbesserung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Kosten baulicher Maßnahmen; Architektengebühren
Leitsatz
Für den Einbau eines Isolierglasfensters und einer Türschließ-, Öffner- und -gegensprechanlage ist nicht die Hilfe eines Architekten erforderlich; Architektenleistungen sind in einem solchen Fall bei der Festsetzung des Modernisierungszuschlags nicht berücksichtigungsfähig.
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