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Urteil Hilfsbegründung einer Kündigung


Schlagworte

Hilfsbegründung einer Kündigung; Kündigung; Preisbindung; Zweifamilienhaus

Leitsatz

1. Es ist möglich, eine Kündigung nach § 564 b Abs. 4 BGB (Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen) auch hilfsweise geltend zu machen.

2. Bei einer Kündigung gem. § 564 b Abs. 4 BGB ist es unerheblich, ob die gekündigte Wohnung einer wie auch immer gearteten Preisbindung unterliegt.

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