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Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; Ablichtungen/Anspruch auf Erteilung von Berufungsrechtszug/Vorlage von Unterlagen erst im; Erledigung/in der Hauptsache; Fälligkeit/einer Nachzahlungsforderung; Zurückbehaltungsrecht/wegen versagter Ablichtungen
Leitsatz
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht an der Heizkostennachzahlung zu, wenn der Vermieter trotz des Verlangens des Mieters keine Ablichtungen der Rechnungsunterlagen herausgibt.
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