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Urteil Ersatzmieterklausel
Schlagworte
Ersatzmieterklausel; Vertragsauslegung; Mietnachfolger; Ersatzmieter; Benennungsrecht; Abschlußpflicht
Leitsatz
Die mietvertraglich vereinbarte Ersatzmieterklausel "Mieter ist berechtigt, einen Nachfolger zu benennen, der 1) gut beleumundet sein muß, 2) in guten und gesicherten finanziellen Verhältnissen leben muß und 3) die Wohnung mit maximal 3 Personen nutzt" verpflichtet den Vermieter nicht,mit dem vom Mieter benannten Nachmieterinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen.
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